Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der NXGEN Technology AG
(nachstehend NXGEN).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NXGEN  bestehen ausfolgenden Abschnitten:  

A. Allgemeiner Teil  

B. Technologieplattform und Systemintegration  

B1. Hardwarekauf

B2. Lizenzen für Software von Drittlieferanten 

B3. Systemwartung

C. NXGEN Software  

C1. Lizenzen für NXGEN Software  

D. NXGEN Clouddienstleister 

D.1 NXGEN Software-as-a-Service Leistungen

A. Allgemeiner Teil  

Der Allgemeine Teil enthält die auf alle Vertragsarten anwendbaren, die besonderen Teile B, C und D nur die spezifisch für die einzelnen Vertragsarten geltenden Vertragsbedingungen. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschliesslich für alle Lieferungen und sonstigen erbrachten Leistungen der NXGEN.

Abweichende Bedingungen des Kunden, die NXGEN nicht ausdrücklich anerkannt, sind unverbindlich, auch wenn NXGEN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

Die AGB gelten für alle Gesellschaften der NXGEN. Wenn im Folgenden von NXGEN die Rede ist, so ist damit diejenige Gesellschaft gemeint, welche mit dem Kunden den Einzelvertrag abgeschlossen hat.  

Angebote, Vertragsabschluss und Leistungserbringung

Vertragsangebote von NXGEN sind freibleibend. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung von NXGEN massgebend. 

Änderungen bei den eingesetzten Arbeitsmitteln (z.B. Softwareprodukten), den verwendeten Standards und Technologien, der Art der Ausführung und sonstiger Spezifikationen behält sich NXGEN auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen. Der Kunde wird sich darüber hinaus mit darüberhinausgehenden Abänderungsvorschlägen von NXGEN einverstanden erklären, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

Teillieferungen sind zulässig.

Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Soweit NXGEN über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich aus der Einstellung nicht.

Bei der Entgegennahme einer Auftragsbestätigung kann NXGEN davon ausgehen, dass der Kunde mit der Auftragsbestätigung einverstanden ist, sofern er dagegen nicht innert einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt Einwendungen erhebt.  

Vertragsbeginn  

NXGEN präsentiert ihr Leistungsangebot unverbindlich auf der Website www.nxgen.io, wobei NXGEN das Leistungsangebot jederzeit ändern und einzelne Leistungen einschränken und/oder deren Erbringung einstellen bzw. erweitern kann.

Der Vertrag zwischen NXGEN und dem Kunden tritt durch Bestätigung eines kundenspezifischen Angebotes, durch die schriftliche Vergabe eines Auftrages durch den Kunden oder durch die Nutzung einer von NXGEN angebotenen Dienstleistung in Kraft. 

Schriftliche Verträge treten vorbehaltlich anderer Abrede auf das Datum Unterzeichnung, Auftragsbestätigungen auf das Datum der Ausstellung in Kraft.  

Vertragsende

Einzelverträge über die Lieferung von Hard- bzw. Software oder die Erbringung einer einmaligen Dienstleistung enden ohne weiteres mit ihrer ordnungsgemässen Erfüllung. 

Einzelverträge über die Erbringung einer andauernden Dienstleistung enden mit Vertragsablauf oder ihrer Kündigung. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.  

NXGEN behält sich das Recht vor, einen Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos zu kündigen.

Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung eines Vertrages liegt für NXGEN insbesondere dann vor, wenn der Kunde:

  1. in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
  2. mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis in Verzug ist und unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragslösung erfolglos gemahnt wurde,
  3. bei Nutzung der vertraglichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift, oder
  4. bei Nutzung der Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.

 Leistungserbringung 

NXGEN ist ohne gegenteilige Vereinbarung berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistung selber oder in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen oder ganz durch Dritte erbringe zu lassen. NXGEN bleibt in jedem Fall für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich. 

Übergabe und Abnahme  

NXGEN erfüllt die geschuldete Leistung durch Übergabe des Produktes oder der Dienstleistung. Eine formelle Abnahme unter Mitwirkung beider Parteien findet nur statt, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Mängel, die den bestimmungsgemässen Gebrauch des Arbeitsresultates nicht ausschliessen (“mindere Mängel”), hindern die Abnahme nicht.  

Leistungen gelten als abgenommen, wenn eine vereinbarte Abnahme aus Gründen, die nicht von NXGEN zu vertreten sind, nicht innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Abnahmedatum oder, fehlt ein solches, innert 30 Tagen nach der Übergabe erfolgt. Sie gelten in jedem Fall als abgenommen, wenn der Kunde Produkte oder Resultate von Dienstleistungen produktiv einsetzt.  

Annahmeverzug  

Nimmt der Kunde die gehörig angebotene Leistung nicht an, so kann NXGEN nach Ansetzung einer angemessenen 
Nachfrist entweder:  

  1. Weiterhin am bisher erfüllten Vertragsteil festhalten und die dafür vereinbarte Entschädigung einfordern, jedoch auf die weitere Erbringung von Leistungen definitiv verzichten. 
  2. Vom gesamten Vertrag zurücktreten, sämtliche gelieferten Produkte heraus verlangen und Schadenersatz verlangen. Dieser besteht im Minderwert der Produkte sowie in der vollen vertraglich vereinbarten Entschädigung für die bereits erbrachten Dienstleistungen.  

Zudem kann NXGEN in beiden Fällen zusätzlich einen pauschalisierten Schadenersatz für die entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der dannzumal noch nicht gelieferten Produkte und der noch nicht erbrachten Dienstleistungen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten.  

Verzug von NXGEN  

Wird ein verbindlich vereinbarter Termin von NXGEN nicht eingehalten und ist diese Verzögerung durch NXGEN verschuldet, setzt der Kunde NXGEN schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, so befindet sich NXGEN im Verzug und der Kunde kann nach schriftlicher Ansetzung einer weiteren Nachfrist:   

  1. Weiterhin auf der Erfüllung beharren.  
  2. Sofern der Kunde es unverzüglich erklärt, auf die nachträglichen Leistungen verzichten.
  3. Sofern der Kunde es unverzüglich erklärt und die ausstehende Leistung oder Lieferung die Gebrauchstauglichkeit aller bei NXGEN bezogenen Leistungen erheblich beeinträchtigt, vom Vertrag zurücktreten.  

Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben.   

NXGEN ist berechtigt, ihre Preise jederzeit zu ändern. Auf bereits abgeschlossene Einzelverträge über die Lieferung von Produkten haben nach Vertragsunterzeichnung erfolgte Preisänderungen keinen Einfluss. Auf Einzelverträge über die Erbringung von Dienstleistungen finden die neuen Preise nach einer Vorankündigung von 3 Monaten Anwendung. 

Rechnungen (Einmalgebühren) von NXGEN sind vorbehaltlich besonderer Vereinbarung innert 30 Tagen zu bezahlen. 

Wiederkehrende-, Transaktions- und periodische Bereitstellungsgebühren werden im Voraus in Rechnung gestellt und sind innert 10 Tagen zu bezahlen. 

Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weiteres in Verzug.   

Zusatzaufwand  

Folgende Leistungen kann NXGEN zusätzlich zu einer vertraglich vereinbarten Entschädigung nach Aufwand in Rechnung stellen:

  1. Leistungen, die nicht im definierten Leistungsumfang enthalten.
  2. Leistungen für die Analyse und die Behebung von Störungen, welche nicht von gelieferten oder gewarteten Komponenten verursacht wurden oder die nicht reproduzierbar sind (Fehlbedienungen, unkorrekte Manipulationen, unautorisierte Eingriffe, Einwirkungen von Drittprodukten, Fehler im vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten Datenmaterial, Änderungen an den Datenbeständen, die nicht über die ordentlichen und lizenzierten Programme der NXGEN erfolgen).
  3. Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen, welche durch physische Dritteinwirkung oder höhere Gewalt entstehen (physische Beschädigung durch den Kunden oder Dritte, Stromausfall, Überspannung, Blitzschlag, Elementarschäden, Tierfrass, Einflüsse durch ungewöhnliche physikalische, chemische oder elektrische Belastungen). 
  4. Aufwand, der entsteht, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat.  
  5. Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe verursacht wurde.  

Zahlungsverzug des Kunden  

Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung von NXGEN in Verzug, so kann NXGEN einen Verzugszins von 5% geltend machen. Überdies kann NXGEN nach Ansetzung einer Nachfrist nach eigener Wahl entweder:  

  1. Weiterhin am Vertrag festhalten, auf Bezahlung der ausstehenden Forderung nebst Verspätungsschaden klagen sowie die weitere Erbringung von Leistungen bis zur ordentlichen Bezahlung verweigern.
  2. Weiterhin am Vertrag festhalten, auf Bezahlung der ausstehenden Forderung nebst Verspätungsschaden klagen sowie auf die weitere Erbringung von Leistungen definitiv verzichten.  
  3. Vom Vertrag zurücktreten, sämtliche gelieferten Produkte herausverlangen und für die bereits erbrachten Dienstleistungen die vertraglich vereinbarte Entschädigung voll umfänglich als Schadenersatz in Rechnung stellen.  

In den Fällen „2“ und „3“ kann NXGEN zudem zusätzlich einen pauschalisierten Schadenersatz für die entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der noch nicht gelieferten Produkte und der noch nicht erbrachten Dienstleistungen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten.  

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass NXGEN die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich:  

  1. Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; 
  2. Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte; Vermittlung der allgemeinüblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbildung von Superusern; 
  3. Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in 
    der von NXGEN vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen;  
  4. Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften;  
  5. Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, sichere Aufbewahrung des Backups;  
  6. Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von NXGEN bzw. den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte;  
  7. Unterstützung von NXGEN: Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von NXGEN, Ausführung der von NXGEN dem Kunden zugewiesenen Arbeiten;  
  8. Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen;  
  9. Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; 
    Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kundenseitig zu installierenden 
    technischen Einrichtungen für die Fernwartung;  
  10. Annahme- und Prüfungspflichten: Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Produkten, Prüfung von gelieferten Leistungen und Produkten unmittelbar nach der Übergabe, Mitwirkung bei Systemtests, Durchführung von Abnahmen.  

Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte 

NXGEN behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten / Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Kunden vor.  

Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und NXGEN erfüllt sind.

Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistung oder des Produktes. Alle Rechte an bestehenden oder bei Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentums bezüglich der Dienstleistung oder Produkte von NXGEN (z.B. Programme, Vorlagen, Daten, Marken, Patente, Urheberrechte etc.) verbleiben bei NXGEN oder bei den von NXGEN eingesetzten Dritten.

Gewährleistungsausschluss bei Selbstverschulden  

Eine eigenmächtige Nachbesserung durch den Kunden oder durch Dritte ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Hardware- oder Softwareprodukte unsachgemäss behandelt, selber verändert oder repariert oder solche Handlungen durch nicht von NXGEN autorisierte Dritte vornehmen lässt, verliert er sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche. Überdies kann NXGEN den dadurch verursachten, zusätzlichen Aufwand zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung stellen.  

Genehmigung  

Setzt der Kunde Produkte und Arbeitsresultate produktiv ein, so gelten solche Leistungen in jedem Fall als genehmigt, wenn innert 30 Tagen nach der Abnahme oder, fehlt eine solche, innert 30 Tagen nach der Übergabe keine schriftliche Mängelrüge erfolgt. Ausgenommen sind Mängel, welche auch bei ordnungsgemässer Prüfung nicht entdeckt werden konnten. Solche Mängel können bis zum ordentlichen Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.  

Haftung  

NXGEN haftet bei Verschulden für Personen- und Sachschäden bis zum Preis des mangelhaften Produktes oder der fehlerhaften Dienstleistung. Im Falle wiederkehrender Dienstleistungen (Wartung etc.) gilt eine Jahresgebühr als Preis der Dienstleistung. Für Hilfspersonen sowie für Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn, nichtrealisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus Datenverlust und Datenbeschädigung, Schäden aus der kommerziellen Anwendung der Produkte und für aus dem Beizug Dritter resultierende Kosten wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.   

Verrechnungsausschluss  

Mit Forderungen von NXGEN kann der Kunde nur solche Gegenforderungen verrechnen, die von NXGEN schriftlich anerkannt wurden.  

Sicherheiten  

Die Erteilung einer Nutzungslizenz erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren. 

Unterlässt der Kunde die Bezahlung der Lizenzgebühren, so verliert er nach einmaliger schriftlicher Mahnung sämtliche Nutzungsrechte an der unbezahlten Software und ist verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu löschen und Datenträger sowie Dokumentationen an NXGEN zurückzugeben.  

Geheimhaltung  

Alle Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. In Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln.

Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus, solange die betreffenden Daten oder Informationen nicht publiziert wurden.

NXGEN verpflichtet sich dazu, ihren Angestellten, Beratern oder sonstigen Drittpersonen keinen Einblick in die nicht zur Veröffentlichung bestimmten Daten des Kunden zu gewähren. Sollte das aus technischen Gründen doch notwendig sein, sind die betreffenden Personen zu ebenso strenger Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt auch, wenn NXGEN mit Erlaubnis eines Kunden Drittunternehmen zur Vertragserfüllung hinzuzieht.

Übertragung  

NXGEN kann diesen Vertrag oder Teile davon ohne Zustimmung des Kunden und unter vollständiger Entlastung von NXGEN jederzeit auf eine andere Gesellschaft der NXGEN übertragen.   

Schlussbestimmungen  

Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts.

Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der statutarische Sitz der im Einzelvertrag aufgeführten NXGEN Gesellschaft.

B.  Technologieplattform und Systemintegration  

B1. Hardwarekauf  

Vertragsgegenstand   

NXGEN verkauft dem Kunden die im Einzelvertrag bezeichneten Hardwareprodukte.

Lieferungen 

NXGEN liefert Hardware ex works (Incoterms) Schweiz.  

Preise

Der Kunde verpflichtet sich, den im Einzelvertrag bestimmten Kaufpreis zu bezahlen. Der Kaufpreis wird nach Vertragsabschluss von NXGEN in Rechnung gestellt. 

Gewährleistung  

Zur Wahrung seiner Mängelrechte hat der Kunde die ihm gelieferten Hardwareprodukte unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich zu rügen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate. NXGEN übernimmt für gelieferte Hardwareprodukte vom jeweiligen Hersteller die definierte Produktgarantiezeit. Dies Beginnt mit dem Rechnungsdatum der NXGEN.

B2. Lizenzen für Software von Drittlieferanten

Nutzungsrecht

NXGEN erteilt dem Kunden das Recht, die im Vertrag bezeichneten Softwareprodukte gemäss den nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Umfang und Inhalt der Softwarelizenz ergeben sich dabei in erster Linie aus den Lizenzbestimmungen des Herstellers, welche dem Softwareprodukt beigelegt sind.   

Für den Fall, dass solche Herstellerlizenzen nicht gültig vereinbart wurden, gilt folgendes: 

  1. NXGEN erteilt dem Kunden das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht, die Software samt der Dokumentation auf dem für den Einsatz vorgesehenen System des Kunden während unbestimmter Zeit bestimmungsgemäss zu nutzen.  
  2. Bestimmungsgemässer Gebrauch umfasst abschliessend: 
  • Das vollständige oder teilweise Laden, Einspeichern, Übertragen, Umwandeln, Ablaufen lassen oder Wiedergeben der Software in Objekt Code auf dem Kundensystem zum Zweck der Ausführung der Programm-Instruktionen für die Verarbeitung von Daten des Kunden. 
  • Die dafür erforderliche vorübergehende Herstellung von Kopien sowie die Verwendung der Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Software.  
  • Nicht zulässig ist der Gebrauch der Software auf einem anderen als dem Kundensystem, auf mehr Arbeitsstationen oder mobilen Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben, der Betrieb eines Rechenzentrums für Dritte mit der Software, das über den bestimmungsgemässen Gebrauch hinausgehende Kopieren der Software, die Vermietung, Verleihe oder Bekanntgabe der Software an Dritte, die Bearbeitung, Änderung oder Erweiterung der Software sowie die Rückführung des Objektcodes in Sourcecode.

Übergabe und Installation  

NXGEN übergibt dem Kunden die Software von Drittlieferanten auf dem vom Hersteller an NXGEN abgegebenen Datenträger. Eine Dokumentation wird nur abgegeben, wenn diese vom Hersteller zur Verfügung gestellt wird. 

Die Installation der Software ist als zusätzliche Dienstleistung separat unter Vertrag zu nehmen.  

Unerlaubter Gebrauch  

Die Verletzung der Bestimmungen über die Softwarenutzung hat bei jedem unautorisierten Eingriff eine nicht befreiende Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Lizenz gebühr zur Folge.   

Schutzrechte  

Der Kunde anerkennt die Schutzrechte der Hersteller an Programmen und Dokumentationen und wird die entsprechenden Schutzrechtsvermerke unverändert belassen. Der Kunde verpflichtet sich, Software und Dokumentation Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen.  

Zahlungskonditionen  

Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag bestimmten Lizenzgebühren (Einmallizenzgebühren und / oder wiederkehrende Lizenzgebühren) zu bezahlen. 

Lizenzgebühren sind lediglich Entschädigungen für die Erteilung des Nutzungsrechts und berechtigen nicht zur Inanspruchnahme weiterer Leistungen wie z.B. Wartung und Support.   

• Einmal Lizenzgebühren werden nach Vertragsabschluss von NXGEN in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. 

• Wiederkehrende Lizenzgebühren werden für jedes Kalenderjahr im Voraus zur Zahlung fällig.

Sachgewährleistung  

Zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte hat der Kunde die ihm gelieferte Software unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich und in nachvollziehbarer Form zu rügen.   

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate und beginnt mit Auslieferung der Produkte.   

Die Gewährleistungsrechte des Kunden ergeben sich aus den Herstellerbedingungen. Gegenüber NXGEN bestehen  diese Gewährleistungsrechte ausschliesslich darin, dass NXGEN die Gewährleistungsrechte gemäss Herstellerbedingungen gegenüber dem Hersteller/Lieferanten einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt NXGEN die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab. Andere Gewährleistungsansprüche gegen über NXGEN werden wegbedungen.   

Rechtsgewährleistung  

Es gelten die Bestimmungen des Herstellers und NXGEN tritt dem Kunden sämtliche Ansprüche zur direkten Geltendmachung gegenüber dem Hersteller/Lieferanten ab. Jede weitere Rechtsgewährleistung wird wegbedungen.

Vertragsdauer  

Einzelverträge, in denen wiederkehrende Lizenzgebühren vereinbart wurden, können mit einer Frist von 3 Monaten jeweils per Jahresende gekündigt werden. Zudem kann NXGEN solche Einzelverträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung die Nutzungsbedingungen verletzt oder die Lizenzgebühren nicht bezahlt. Nach Vertragsende wird der Kunde jede Nutzung der Software einstellen und die ihm überlassenen Kopien der Software sowie der Dokumentation vernichten. Einzelverträge, in denen lediglich Einmallizenzgebühren vereinbart wurden, haben keine Vertragsdauer und bedürfen somit keiner Kündigung.  

B3. Systemwartung und unterstützte Komponenten/Hardware 

Die von NXGEN erbrachten Serviceleistungen beziehen sich ausschliesslich auf die gelieferten und bezahlten Komponenten.

Handelt es sich dabei um Software, so kann NXGEN vom Kunden verlangen, dass dieser jeweils den aktuellsten, vom Hersteller gelieferten Release einsetzt und bei Erscheinen neuer kostenpflichtiger Versionen diese ebenfalls beschafft. 

Handelt es sich hingegen um Hardware, so kann NXGEN die Erbringung von Serviceleistungen davon abhängig machen, dass der Hersteller für die Produkte Support bietet und Ersatzteile bereithält.   

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann NXGEN für die betroffenen Komponenten die Serviceleistungen nach einer Vorankündigung von 1 Monat jederzeit einstellen.

Drittkosten  

Muss NXGEN bei der Erbringung ihrer Leistungen die Unterstützung Dritter (Hersteller etc.) in Anspruch nehmen, weil für die Störungsbehebung Eingriffe oder Ersatzteile notwendig sind, so können daraus resultierende Kosten als Drittkosten in Rechnung gestellt werden.  

Gewährleistung  

NXGEN verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung ihrer Serviceleistungen. NXGEN kann jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass die Vertragsprodukte ununterbrochen und fehlerfrei in allen gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Hardware- und Softwareprodukten und Daten eingesetzt werden können.   

C. NXGEN Software  

C1. Lizenzen für NXGEN Software  

Nutzungsrecht  

NXGEN erteilt dem Kunden für die im Vertragsdeckblatt bezeichnete Software das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht, die Software samt der Dokumentation auf dem für den Einsatz vorgesehenen System des Kunden während unbestimmter Zeit bestimmungsgemäss zu nutzen.  

Bestimmungsgemässer Gebrauch umfasst abschliessend:

  1. das vollständige oder teilweise Laden, Einspeichern, Übertragen, Umwandeln, Ablaufen lassen oder Wiedergebender Software ein Objektcode auf dem Kundensystem zum Zweck der Ausführung der Programm-Instruktionen für die Verarbeitung von Daten des Kunden; 
  2. die dafür erforderliche vorübergehende Herstellung von Kopien sowie die Verwendung der Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Software.  

Nicht zulässig ist der Gebrauch der Software auf einem anderen als dem Kundensystem, auf mehr Arbeitsstationen oder mobilen Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben, der Betrieb eines Rechenzentrums für Dritte mit der Software, das über den bestimmungsgemässen Gebrauch hinausgehende Kopieren der Software, die Vermietung, Verleihe oder Bekanntgabe der Software an Dritte, die Bearbeitung, Änderung oder Erweiterung der Software sowie die Rückführung des Objektcodes in Sourcecode.  

Übergabe und Installation  

NXGEN übergibt dem Kunden die Software auf einem geeigneten Datenträger, bzw. stellt diese in elektronischer Form zur Verfügung. Eine Dokumentation wird nur abgegeben, wenn diese von NXGEN zur Verfügung gestellt wird. Die Installation der Software ist als zusätzliche Dienstleistung separat unter Vertrag zu nehmen.  

Weitergabe von Software  

Nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von NXGEN darf der Kunde die Software an einen Dritten weitergeben, sofern er schriftlich bestätigt, davon keine Kopien zurückzubehalten und den Gebrauch definitiv einzustellen.  

Unerlaubter Gebrauch  

Die Verletzung der Bestimmungen über die Softwarenutzung hat bei jedem unautorisierten Eingriff eine nicht befreiende Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zur Folge.   

Schutzrechte  

Der Kunde anerkennt die Schutzrechte von NXGEN an Software und Dokumentationen und wird die entsprechenden Schutzrechtsvermerke unverändert belassen. Der Kunde verpflichtet sich, Software und Dokumentation Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen.  

Zahlungskonditionen  

Der Kunde verpflichtet sich, die im Einzelvertrag bestimmten Lizenzgebühren (Einmallizenzgebühren und/oder die wiederkehrenden Lizenzgebühren) zu bezahlen. Lizenzgebühren sind lediglich Entschädigungen für die Erteilung des Nutzungsrechts und berechtigen nicht zur Inanspruchnahme weiterer Leistungen wie z.B. Wartung und Support.   

• Einmal Lizenzgebühren werden nach Vertragsabschluss von NXGEN in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. 

• Wiederkehrende Lizenzgebühren werden für jedes Kalenderjahr im Voraus zur Zahlung fällig.

Sachgewährleistung  

Zur Wahrung seiner Mängelrechte hat der Kunde die ihm gelieferte Software unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich und in nachvollziehbarer Form zu rügen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate und beginnt mit Auslieferung der Produkte. Während dieser Zeit werden innert angemessener Fristreproduzierbare Programmfehler behoben oder Umgehungslösungen angeboten, sofern die Software nicht den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Andere Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen.   

Rechtsgewährleistung  

NXGEN erklärt, dass sie oder eine andere Gesellschaft der NXGEN sämtliche Rechte an NXGEN Software besitzt und leistet dafür Gewähr. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, NXGEN frühzeitig und vor Einleitung eines Rechtsverfahrens über behauptete Drittansprüche zu informieren und sämtliche in der Folge von NXGEN erteilten Anweisungen zu befolgen. Unterlässt er dies, so ist NXGEN von der Gewährleistungspflicht befreit. NXGEN steht es zudem frei, zur Vermeidung eines Rechtsverfahrens die betroffenen Produkte gegen Erstattung des Erwerbspreises zurückzunehmen.  

Vertragsdauer  

Einzelverträge, in denen wiederkehrende Lizenzgebühren vereinbart wurden, können mit einer Frist von 3 Monaten jeweils per Jahresende gekündigt werden. Zudem kann NXGEN solche Einzelverträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung die Nutzungsbedingungen verletzt oder die Lizenzgebühren nicht bezahlt. Nach Vertragsende wird der Kunde jede Nutzung der Software einstellen und die ihm überlassenen Kopien der Software sowie der Dokumentation vernichten.  

Einzelverträge, in denen lediglich Einmalizenzgebühren vereinbart wurden, haben keine Vertragsdauer und bedürfen somit keiner Kündigung.  

Unterhalt der Software  

Neue Releases der Standardsoftware werden dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt.  

NXGEN informiert den Kunden, wenn solche Releases vorliegen und gibt eine Empfehlung darüber ab, ob deren Installation im Betrieb des Kunden erforderlich ist. Die Installation von neuen Releases auf dem Kundensystem ist durch die Softwarepflegegebühren nicht abgedeckt und wird zusätzlich in Rechnung gestellt.  

NXGEN ist berechtigt, die Erbringung weiterer Softwarepflegeleistungen von der Installation eines bestimmten Releases abhängig zu machen.  

NXGEN stellt sicher, dass die Software im Falle einer Zerstörung neu installiert werden kann. Der Aufwand von NXGEN für die Neuinstallation von Software wird jedoch als Dienstleistung in Rechnung gestellt, sofern die Störung nicht auf einen Softwarefehler zurückzuführen war.  

Hotline/Support  

NXGEN unterhält eine Hotline, welche Anfragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Hard- und Softwareprodukte beantwortet.   

Montag bis Freitag 07.30-12.00 und 13.00-17.00 Uhr, exklusive allgemeine Feiertage am Ort der verantwortlichen Geschäftsstelle von NXGEN. Bei wesentlichen Betriebsstörungen sichert NXGEN während den Bereitschaftszeiten eine Reaktionszeit von 1 Arbeitstag zu.  

Gewährleistung  

NXGEN erbringt die Softwarepflegeleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. NXGEN kann jedoch nicht garantieren, dass die von ihrer gepflegten Software ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden kann.  

D. NXGEN Clouddienstleister

D1. NXGEN Software-as-a-Service Leistungen (SaaS) 

Anwendungsbereich

NXGEN stellt dem Kunden für die Dauer eines Vertrages die Clouddienstleistungen (SaaS-Produkte) in einer jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung.

Die aktuellen Angebote mit den Preisen werden jeweils auf der NXGEN Webseite publiziert.

Der Kunde teilt NXGEN mit, für welches Angebot und für welche Vertragsdauer oder Vertragsart er sich entschieden hat. Der Vertragsabschluss wir durch elektronische Bestätigung von NXGEN verbindlich. 

Die Bestätigung enthält Angaben zum Namen der NXGEN SaaS Leistung sowie, gegeben falls zur Dauer eines zusätzlich vereinbarten Testzeitraumes (periodische Bereitstellung). Der Kunde erkennt die vorliegenden ABG ausdrücklich an. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern sie von NXGEN nicht schriftlich anerkannt werden.

Verantwortlichkeiten und Leistungen 

NXGEN ist für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistungen verantwortlich. 

Diese umfassen den zuverlässigen und sicheren Betrieb der technischen Infrastruktur, Installation und Instandhaltung der Software, Betrieb eines Backup-Systems, sowie die zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit erforderlichen Massnahmen. NXGEN stellt dem Kunden die bestellten SaaS-Produkte zum bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verfügung und räumt ihm das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, dieses während der Vertragsdauer zu nutzen.

Systemverfügbarkeit

Die NXGEN SaaS Leistungen werden nach “best effort” Grundsätzen erbracht. NXGEN ergreift die zumutbaren Massnahmen, um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der SaaS-Produkte zu gewährleisten. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass es sich bei den SaaS Leistungen und weiteren Komponenten von Drittpartnern, deren Funktionstüchtigkeit von NXGEN nicht beeinflusst werden kann, um ein technisch komplexes System handelt, weshalb NXGEN keine Garantie für die ständige und vollständige Verfügbarkeit dieser Komponenten übernehmen kann. Unterbrechungen aufgrund von Systemwartungen, Updates etc. werden gemäss (Ziffer 15, Mitteilungen) im Voraus angekündigt, wobei bei planbaren Arbeiten eine Frist von 2 Arbeitstagen eingehalten wird. Unmittelbar notwendige Arbeiten, die eine Unterbrechung in der Verfügbarkeit auslösen, können im Sinne einer schnellen Problembehebung oder Abwendung von Gefährdungspotential (z.B. Virenbefall) ohne Vorankündigung vorgenommen werden.

Gefährdung der NXGEN Datensicherheit

Erkennt NXGEN eine Gefährdung des ordnungsgemässen Betriebs durch fahrlässige oder mutwillige Aktivitäten externer Urheber (DOS Attacken, Virenangriff u.ä.), ist NXGEN befugt, umgehend alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die eigene Infrastruktur und Software vor Schaden zu bewahren.

Support (SaaS)

Der Support der NXGEN wird mittels eines Support-Ticketing-Systems erbracht. 

Die Meldung von Störungen in Bezug auf die NXGEN SaaS-Produkte erfolgt im Rahmen eines gesondert von NXGEN zur Verfügung gestellten Trouble-Ticketing-Systems. Störungsmeldungen werden zu jeder Zeit angenommen und bearbeitet.  

Preise

Die Höhe der Vergütung für die vereinbarten Leistungen ist separat in den jeweiligen Preislisten geregelt. Sie besteht i.d.R. aus Einmalgebühren, Transaktionsgebühren, periodische Bereitstellungsgebühren und wiederkehrenden Gebühren. 

Transaktions-, periodische Bereitstellungs- und wiederkehrende Gebühren werden i.d.R im Voraus, Einmalgebühren nach Bereitstellung in Rechnung gestellt. 

Einmalgebühren sind innert 30 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

Wiederkehrende Gebühren können nach Vorankündigung angepasst werden. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden gesondert abgerechnet.

Schutzrechte 

Der Kunde erkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von NXGEN an Programmen und Dokumentationen an. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen bzw. weiterzuvermieten und/oder ausserhalb des Rahmens der Vertragsbeziehung mit NXGEN zu nutzen oder NXGEN in irgendeiner Form streitig zu machen.

Datenschutz und Datensicherheit

NXGEN wird die Daten des Kunden mit höchster Sorgfalt behandeln und sie vor Missbrauch und Verlust schützen. Dazu trifft NXGEN technische und organisatorische Massnahmen, welche mindestens den gültigen Anforderungen der DSGVO entsprechen. 

Falls möglich, wird NXGEN auf Wunsch des Kunden die Daten im jeweiligen EU Ländergebiet des Kunden speichern.

Oder, in einem anderen Mitgliedsstaat der EU bzw. in einem Vertragsstaat mit Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Spezielle Vereinbarungen zu Serverstandorten können im Rahmen von technischen Möglichkeiten getroffen werden.

a) Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe bzw. deren Verwendung verantwortlich. Alle von NXGEN gespeicherten und bearbeiteten Daten des Kunden sind ausschliessliches Eigentum des Kunden und werden von NXGEN ausschliesslich zu Zwecken der Vertragserfüllung genutzt.

b) Der Kunde gestattet NXGEN, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, die anonymisierte Auswertung der bei NXGEN für den Kunden gespeicherten Daten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung der Auswertungen durch NXGEN.

Gewährleistung 

NXGEN gewährleistet, dass die Clouddienstleistungen technisch korrekt erbracht werden.

Haftung 

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass NXGEN nur für solche Umstände in Haftung genommen werden kann, die im Einflussbereich von NXGEN liegen, also insbesondere in dem von NXGEN selbst betriebenen und kontrollierten Teil der Infrastruktur ihren Ursprung haben. Bei vor- bzw. nachgelagerten Ursachen besteht somit keine Haftung von NXGEN, selbst wenn diese Ursachen sich in einer nicht vertragskonform erbrachten Leistung von NXGEN realisieren. Insbesondere haftet NXGEN nicht für Schäden durch (Verbindungs-) Fehler, deren Ursache ausserhalb des Einflussbereiches von NXGEN liegt (z.B. Fehler auf Seiten des Akzeptanzpartners, der Internetverbindung, etc.). Im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. NXGEN schliesst insbesondere jegliche Haftung für indirekte und sog. Mangelfolgeschäden aus.

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt, einschliesslich Streik, zurückzuführen sind. In einem solchen Falle wird die betroffene Partei die andere sofort vom Eintritt der höheren Gewalt benachrichtigen.

Vertragsdauer und Kündigung für Software-as-a-Service Leistungen (SaaS)

Der Vertrag wird i.d.R. auf 1 bzw. 12 Monate abgeschlossen und tritt auf das im Vertrag vereinbarte Datum in Kraft. 

Der Vertrag kann, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich zeitlich begrenzt, gemäss den Bedingungen des jeweiligen SaaS Produktes schriftlich gekündigt werden.

Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. 

Vertragsänderungen

Wird im Rahmen der aktuell verfügbaren SaaS-Produkte eine Erweiterung (qualitativ oder quantitativ) der vertraglich geregelten Leistungen verlangt, wird diese von NXGEN in einer zu vereinbarenden Frist umgesetzt und durch den Kunden ab dem Zeitpunkt der Aufschaltung nach den angepassten Konditionen vergütet. 

NXGEN behält sich ausdrücklich vor, Leistungen einschließlich dieser AGB, jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der NXGEN Website zugänglich gemacht und treten mit erscheinen auf der NXGEN Website in Kraft.

Zürich, November 2019